Hufbeschlag + Tierschutz

Vielleicht fragen Sie sich: was hat das eine mit dem anderen zu tun? Vielleicht haben Sie sich aber auch schon den ein oder andern Gedanken dazu gemacht. Reflektieren wir zunächst das deutsche Tierschutzgesetz in der aktuellen Fassung vom 18. Mai 2006:

Grundsatz §1: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§3. Abs. 5: Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
Dies bedeutet in Kurzform: Wer einem Pferd Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, der handelt tierschutzwidrig und macht sich strafbar.
Kommen wir nun zum Hufbeschlag und der Stellung der Hufe. Bekanntlich ist der Huf das Fundament des Pferdes. Ein optimaler anatomischer Bau und eine einwandfreie Stellung der Füße sind die Voraussetzung dafür, dass ein Pferd die ihm vom Menschen gestellten Anforderungen über viele Jahre gesund erfüllen kann. Zitieren wir hier Dr. Gerd Heuschmann (2006) (Leiter der Pferdeklinik Warendorf und Mannschaftstierarzt im Deutschen Olympischen Komitee für Reiterei, Autor des Buches „Finger in der Wunde, Was Reiter wissen müssen, damit ihr Pferd gesund bleibt“): „Im Fuß eines gesunden Pferdes ist das oberste Ziel, durch Hufpflege oder Beschlagmaßnahmen das auf der Gliedmaße lastende Gewicht auf alle Strukturen gleichmäßig zu verteilen“. Gehen wir davon aus, dass bei „planer Fußung“ die gewünschte Gewichtsverteilung gleichmäßig ist, so ist hiermit auch schon die wichtigste Grundforderung für das gesunde Pferd festgestellt“. D.h. ein gesundes Pferd sollte grundsätzlich auf planer Fußung stehen.
Dieser Grundforderung schließt sich auch ein so renomierter Fachtierarzt, Universitätslektor, Betreuungstierarzt der königlich andalusischen Hofreitschule Dr. Robert Stodulka an (persönliche Korrespondenz), im übrigen der Autor von „Medizinische Reitlehre“.

Um diese Forderung besser verstehen zu können, folgen wir nochmals den Ausführungen von Gerd Heuschmann: „Da die knöcherne Grundlage des Pferdebeines die vertikale Unterstützung des Körpers im Fesselgelenk aufgibt, ist ein Sehnen- und Bandapparat notwendig, der das entstehende Drehmoment trägt.
Im Bereich des Röhrbeins finden wir von außen nach innen:

•  die oberflächliche Beugesehne
•  das Unterstützungsband der oberflächlichen Beugesehne
•  die tiefe Beugesehne
•  das Unterstützungsband der tiefen Beugesehne und den Fesselträger

Es ist das Ziel, all diese Strukturen gleichmäßig zu belasten. Um die wichtigsten statischen Zusammenhänge einfach und verständlich darzustellen, reduzieren wir den dargestellten Band- und Sehnenapparat auf den Fesseltrageapparat und die tiefe Beugesehne.
Wie in Zeichnung 1 dargestellt, verläuft die tiefe Beugesehne von ihrem zugehörigen Muskel am Unterarm (oder Unterschenkel) ausgehend nach unten, dann weiter am Röhrbein entlang um die beiden Gleichbeine herum in die Fesselbeuge und dann schließlich umgelenkt durch das Strahlbein (Hufrolle) bis zu ihrem Ansatzpunkt an die Unterfläche des Hufbeins.
Der Fesseltrageapparat, bestehend aus Fesselträger und unteren Gleichbeinbändern, trägt gewissermaßen den Fesselgelenkswinkel. Der Fesselträger verläuft von seiner Ursprungsstelle oben am Röhrbein diesem anliegend nach unten, teilt sich im unteren Drittel und entläst zwei Schenkel, die jeweils an der Spitze des gleichseitigen Gleichbeines ansetzen.
Dieses System trägt die Fessel und heißt daher Fesseltrageapparat.

Die folgenden Zeichnungen 2 und 3 zeigen nun den Effekt einer Flach- oder Hochstellung der Trachten auf die Statik des Pferdefußes. Was passiert dabei?
„Eine Kürzung der Trachten ( Flachstellung des Hufes), wie in Zeichnung 2 dargestellt, führt zu vermehrtem Zug an der tiefen Beugesehne. Dieser erhöhte Zug führt zur Druckerhöhung auf das Strahlbein und auf die im Bereich des Fesselgelenks gelegene „Umlenkrolle“, die Gleichbeine. Dieser vermehrte Druck gegen die Gleichbeine drückt gewissermaßen den Fesselkopf nach vorne und der Fesselträger wird entlastet.
Umgekehrt führt eine Erhöhung der Trachten (Zeichnung 3) durch entsprechende Hufeisen zu einer Entspannung der tiefen Beugesehne, sodass bei dieser Hufstellung das Körpergewicht auf dem Fesseltrageapparat lastet.“
Eine Erhöhung der Trachten ist jedoch nur als orthopädischer Beschlag (z.B. bei einem an Hufrehe erkrankten Pferd) gerechtfertigt, um die tiefe Beugesehne (die ja am Hufbein ansetzt) zu entlasten und damit eine Rotation des Hufbeins zu vermeiden.

Im Gegensatz dazu gibt es keinen vernünftigen Grund dafür, die Trachten eines gesunden Pferdes zu erhöhen, da ein derartiger Beschlag zu einer nicht zu unterschätzenden Überbelastung und auf Dauer Schädigung des Fesseltrageapparates führt. Im Extremfall kann es sogar zum Fesselträgerriss (Niederbruch) kommen. Ursache dafür kann in einer Vorschädigung des Fesselträgers begründet sein.

In den USA gibt es fabrikmäßig hergestellte zirka 10-13 mm starke Hufeisen mit sogenannten Turnbacks, die im Trachtenbereich auf zirka 25 mm Länge umgeschlagen sind und dadurch unter den Trachten jeweils doppelt so hoch sind (Zeichnung 4).
In der sogenannten Plantation-Klasse nach dem TWH Rule Book dürfen die Eisen bis zu 25,4 mm (1 inch) breit und 12,7 mm dick sein. Im Bereich der Trachten wird dadurch der Huf um 9,5-12,7 mm höher gestellt. Außerdem dürfen die Eisen bis 907 g schwer sein, was in Anbetracht der auftretenden Fliegkräfte in der Bewegung für Sehnen und Gelenke alles andere als förderlich ist.
Man darf sich nicht darüber hinweg täuschen, dass eine Erhöhung im Trachtenbereich von „nur“ 9,5-12,7 mm bereits einen erheblichen Einfluss auf die Zugkräfteverteilung in den oben beschriebenen Sehnen ausübt.
Diese Hufeisen dienen bei TWH ausschließlich und eindeutig dazu, den passig gezüchteten Show-Walker zu einem „brillianten“ Walk zu verhelfen und nicht - wir mir die TWHBEA-Direktorin für Europa glauben machen wollte - dazu, dass die Pferde nicht wegrutschen!
Ronald J. Riegel (Tiermedizinische Klinik Marysville, Ohio) schreibt dazu in seinem Lehrbuch „Anatomie u. Klinik des Pferdes, Bewegungsapparat und Lahmheit“: „Huf- und Trachtenzwang wird insbesondere durch falschen Hufbeschlag verursacht. Beim TWH tritt dieses Problem allein aufgrund der Art und Weise des Beschlags auf: der Strahl erhält keinen Gegendruck vom Boden. Diese Fehlstellung führt in der Regel zu erheblicher Beeinträchtigung der Leistungs- und Nutzungsfähigkeit des betroffenen Pferdes.“
Und weiter: „Die Hufe einiger bestimmter Rassen, wie die der American Saddle Horses und der Tennessee Walker, lässt man übermäßig lang werden, um die bei diesen Rassen erwünschten Varianten des Gangbildes zu erhalten. Die unnatürliche Hufform macht diese Tiere anfällig für Erkrankungen wie Sehnenverletzungen und Trachtenzwang und stellt damit eine Prädisposition für Lahmheit dar.“
Da es hier ja um den Hufbeschlag und Tierschutz geht, müssen die sogenannten Big Licks bzw. Pads wenigsten erwähnt werden, da sie den im Wachstum befindlichen Pferden zum Teil extreme Schäden zufügen. Big Licks sind leider einer gesonderten Betrachtung würdig, werden hier aber nicht näher besprochen, da sie Gott sei Dank – jedenfalls auf Turnieren - in Europa noch nicht aufgetaucht sind.
Spätestens hier wird klar, dass spezielle TWH-Hufeisen, die an den Trachten erhöht und zudem noch besonders schwer sind, ausschließlich dazu dienen, den „Gang“ zu beeinflussen ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Pferde. Und wenn man dann noch weiß, dass dermaßen „beschuhte“ Pferde bereits oft 2-jährig (und zum Teil noch jünger) angeritten und geritten werden, wird man wohl nicht daran vorbeikommen, die Frage nach dem Tierschutz zu stellen.
Die oben genannten Fachtierärzte Dr. Gerd Heuschmann und Dr. Robert Stodulka haben uns in persönlichen Gesprächen in unserer Meinung bestärkt, dass jeglicher Hufbeschlag für ein gesundes Pferd unbedingt eine plane Fußung ermöglichen sollte, um die Leistungsfähigkeit der Pferde zu erhalten. Turnbacks oder andere vergleichbare Hufeisen mit Erhöhung im Trachtenbereich halten sie bei längerem Verbleib an den Hufen für gesundheitsschädigend und daher nicht mit dem deutschen Tierschutzgesetz vereinbar. Sie haben uns auch ermutigt, mit dieser Meinung an die Öffentlichkeit zu gehen und angeboten, uns in Fachfragen zu unterstützen.
Letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden, was für ihn wichtiger ist:
Ein spektakulärer „Show-Walk“ durch die Verwendung von speziellen Hufeisen, welche durch Steilstellung die Biomechanik des Pferdes stören, was bereits beim jungen Pferd zu Schäden an Sehnenapparat und Huf führt.
Oder aber ein Pferd mit natürlichem Flat- und Running-Walk zu reiten, das zwar weniger spektakulär erscheint aber bis ins hohe Alter gesund und leistungsfähig bleibt.

Literaturverzeichnis:
Heuschmann, G. (2006): Statik des Pferdefußes, Fesselträger im Fokus. Pferdeforum Oldenburg Weser Ems, Nov. 2006
Riegel, R. J. u. Hakola, S.E.(1999): Anatomie und Klinik des Pferdes, Bewegungsapparat und Lahmheiten. Schlütersche
Stodulka, R. (2006): Medizinische Reitlehre, Trainingsbedingte Probleme verstehen, vermeiden, beheben. Parey